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Auto abmelden: Unterlagen, Kosten und Ablauf – vor Ort und online

Welche Unterlagen Sie zum Abmelden brauchen, was es kostet, wie i-Kfz funktioniert und was mit Steuer, Versicherung und Kennzeichen passiert.

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Aktualisiert
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3 Minuten

Kurz gesagt

Zum Abmelden brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen – eine Vollmacht verlangen die meisten Behörden nicht. Die Außerbetriebsetzung ist vor Ort oder online per i-Kfz möglich. Kfz-Steuer und Versicherung enden automatisch. Wird das Auto verschrottet, gehört der Verwertungsnachweis dazu.

Ein Auto abzumelden ist in Deutschland schnell erledigt – vorausgesetzt, die richtigen Unterlagen liegen bereit. Dieser Überblick zeigt, was Sie brauchen, welche Wege es gibt und was nach der Abmeldung mit Steuer, Versicherung und Kennzeichen passiert.

Abmelden, stilllegen, außer Betrieb setzen – was ist gemeint?

Im Behördendeutsch heißt die Abmeldung Außerbetriebsetzung. Geregelt ist sie in § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Umgangssprachlich spricht man auch vom „Stilllegen“.

Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Situationen:

  • Vorübergehende Außerbetriebsetzung: Das Auto bleibt erhalten und kann später wieder zugelassen werden – etwa ein Saisonfahrzeug oder ein Auto, das verkauft werden soll.
  • Endgültige Außerbetriebsetzung mit Verwertung: Das Auto wird verschrottet. Dann gehört der Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs dazu.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Unterlage Erforderlich? Hinweis
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ja Bei Zulassung ab 2015 mit verdecktem Sicherheitscode für die Online-Abmeldung
Kennzeichenschilder ja Die Stempelplaketten werden entfernt bzw. entwertet
Verwertungsnachweis nur bei Verschrottung Stellt der anerkannte Demontagebetrieb aus
Personalausweis vor Ort meist gewünscht Zur Identifikation am Schalter
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Regel nein Wird erst bei einer Wiederzulassung gebraucht

Eine Vollmacht verlangen die meisten Zulassungsbehörden für die Abmeldung nicht: Wer Fahrzeugschein und Kennzeichen vorlegt, kann das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen. Deshalb können auch Verwertungsbetriebe die Abmeldung für Sie übernehmen. Im Zweifel lohnt ein kurzer Blick auf die Website Ihrer Zulassungsbehörde.

Abmelden vor Ort: So läuft es ab

  1. Termin vereinbaren. Viele Zulassungsbehörden arbeiten mit Online-Terminvergabe; ohne Termin kann es zu Wartezeiten kommen.
  2. Unterlagen und Kennzeichen vorlegen. Die Mitarbeitenden prüfen die Papiere.
  3. Plaketten werden entfernt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhält einen Vermerk über die Außerbetriebsetzung.
  4. Bestätigung mitnehmen. Heben Sie sie zusammen mit dem Verwertungsnachweis auf.

Die Gebühr ist überschaubar. Sie liegt je nach Behörde meist bei einem einstelligen bis niedrigen zweistelligen Eurobetrag.

Online abmelden mit i-Kfz

Seit 2015 lassen sich Fahrzeuge auch über das Internet außer Betrieb setzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt nennt dafür folgende Voraussetzungen:

  • Ihr Fahrzeug wurde zuletzt ab dem 1. Januar 2015 zugelassen – nur dann trägt die Zulassungsbescheinigung Teil I einen verdeckten Sicherheitscode.
  • Die Kennzeichen tragen Stempelplaketten mit verdecktem Code.
  • Sie können sich online ausweisen, zum Beispiel mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises über ein BundID-Konto.

Ob Ihre Zulassungsbehörde die Online-Abmeldung anbietet, sehen Sie auf deren Website. Wichtig: Sobald Sie die Codes auf den Plaketten freilegen, sind diese entwertet – danach darf das Auto nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.

Was nach der Abmeldung passiert

Kfz-Steuer: Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung. Die Zulassungsbehörde informiert das Hauptzollamt automatisch, zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.

Versicherung: Auch der Versicherer wird benachrichtigt. Viele Kfz-Versicherungen führen den Vertrag nach einer vorübergehenden Außerbetriebsetzung zunächst als beitragsfreie Ruheversicherung weiter. Wird das Fahrzeug verschrottet, endet der Vertrag – halten Sie den Verwertungsnachweis bereit, falls der Versicherer danach fragt.

Kennzeichen: Viele Zulassungsbehörden bieten an, das Kennzeichen für eine begrenzte Zeit zu reservieren. Fragen Sie danach, wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen behalten möchten.

Stellplatz: Ein abgemeldetes Auto darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen. Es braucht einen privaten Stellplatz – oder es wird zeitnah abgeholt.

Abmeldung und Verschrottung kombinieren

Soll Ihr Auto ohnehin verschrottet werden, gibt es zwei sinnvolle Reihenfolgen:

  1. Erst abmelden, dann abholen lassen. Sie melden das Auto ab und übergeben es danach an den Verwertungsbetrieb. Bis zur Abholung braucht es einen privaten Stellplatz.
  2. Erst abholen lassen, dann abmelden. Das Auto wird abgeholt, der Demontagebetrieb stellt den Verwertungsnachweis aus, und Sie melden das Fahrzeug damit ab – vor Ort oder online.

In beiden Fällen bewahren Sie den Verwertungsnachweis bei Ihren Unterlagen auf. Halten Sie im Kaufvertrag fest, wann das Fahrzeug übergeben wurde.

Häufige Fragen

Kann jemand anderes mein Auto abmelden?

Ja. Für die Außerbetriebsetzung genügen in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen. Eine Vollmacht verlangen die meisten Zulassungsbehörden dafür nicht – im Zweifel vorher auf der Website der Behörde nachsehen.

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

Die Gebühr der Zulassungsbehörde ist überschaubar und liegt meist bei einem einstelligen bis niedrigen zweistelligen Eurobetrag.

Wird die Kfz-Steuer nach der Abmeldung erstattet?

Ja. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung. Das Hauptzollamt wird automatisch informiert und erstattet zu viel gezahlte Steuer.

Über die Redaktion

Redaktion AutoEntsorgenDaniel.de

Unsere Redaktion schreibt aus der Praxis der Fahrzeugabholung und -verwertung. Rechtliche Aussagen belegen wir mit Primärquellen wie der Altfahrzeugverordnung, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und Veröffentlichungen des Umweltbundesamts.

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